Das Planverfahren „Neue Ems Ost“ gehört aktuell auf den Prüfstand!
von Sigfrid Krebse (2. 8. 2021)

Das Warendorfer „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost 1.1. und 1.2“ (PFV) soll in Kürze im Bauamt ‚offengelegt‘ werden; Thema ist der Ems - Durchstich 1.1. durch den Stadtpark östlich der Industriebrache Brinkhaus, für die später eine höchst fragwürdige Bebauung vorgesehen ist, und 1.2. durch den nördlichen Teil der Linnenwiese (Unterer Lohwall). Die (gesetzlich vorgeschriebene) „Offenlegung“ des PFV geht von der grundsätzlichen Zustimmung der Bürgerschaft aus. 

Einwand: Der Rat der Stadt sollte diesmal bei der verfahrensleitenden Behörde in Münster (Bezirksregierung, Abteilung 5.54: Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz) vorstellig werden und beantragen, die bisherige Planung aktuell auf den Prüfstand zu stellen.

Begründung: Eine Jahrhundertflut ist auch in der Warendorfer Emsaue im Ostmünsterland/ Emssandebene nicht nur möglich, sondern jederzeit auch extrem wahrscheinlich und dann zerstörend und verstörend. Schauen wir nur auf die jüngsten Flutkatastrophen durch Starkregen nicht nur in NRW/ z. B. Rheinland-Pfalz und Ahrtal, die in diesem Ausmaß niemand vorhergesehen hat! Die  Nachrichtenagentur Landesdienst Nordrhein-Westfalen (dpa/lnw) meldet zum Wochenende für den Juni 140 Liter Niederschlag, also Starkregen pro Quadratmeter, das sind 48Liter/qm mehr als im langjährigen Mittel. - Die „Hochwasserrisikomanagementplanung“ NRW ist mit Veröffentlichung der „Hochwasserrisikomanagementpläne“ im Dezember 2015 erstmalig abgeschlossen worden (https://www.flussgebiete.nrw.de). Auch diese gehören in der gegenwärtigen Klimakrise aktuell auf den Prüfstand. Eine EU-Richtlinie fordert, dass der Managementplan erstmalig bis 2021 und danach alle 6 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert wird. Der Managementplan ist so offen zu halten, dass auch vor den vorgegebenen Aktualisierungsfristen weitere Gewässer aufgenommen werden können.

Konsequenz: Die dann für Warendorf akribisch überprüfte neuerliche „Offenlegung“ der Pläne seitens der Bezirksregierung sollte für die Bürgerschaft nicht nur im kleinformatigen Schaukasten auf dem Flur des Bauamts erfolgen, sondern in großformatigen Schautafeln im Freien, wie derzeit bei anderen Planverfahren der Stadt, z. B. auch vorbildlich für die Bürgerbeteiligung bei der Jahrhundertchance der Landesgartenschau 2026 aufgestellt. - „Einwände“ gegen das „Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost“ sind dann weiterhin rechtlich möglich, z.B. auch der „Einwand“ einer bislang im Vorfeld seit Jahren fehlenden wirksamen öffentlichen Bürgerbeteiligung beim genannten PFV „Neue Ems Ost“.

Sigfrid Krebse, "Arbeitskreis Neue Emsinsel"


 

 

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